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   BFH, 03.12.2010 - V B 57/10   

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https://dejure.org/2010,16428
BFH, 03.12.2010 - V B 57/10 (https://dejure.org/2010,16428)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2010 - V B 57/10 (https://dejure.org/2010,16428)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - V B 57/10 (https://dejure.org/2010,16428)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

  • openjur.de

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 103, FGO § 119 Nr 1
    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

  • Bundesfinanzhof

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 FGO, § 119 Nr 1 FGO
    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

  • rewis.io

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 103; FGO § 119 Nr. 1
    Unschädlichkeit eines Richterwechsel nach Vertagung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen mehrerer Sitzungstagen nach bereits stattgefundener Beweisaufnahme in einem früheren Verhandlungstermin

  • datenbank.nwb.de

    Keine Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn zwischen dem Tag der mündlichen Verhandlung und einem späteren Termin zur Fortsetzung mehr als vier Monate liegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 70/93
    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Daraus folgt, dass bei einer Verhandlung an mehreren Sitzungstagen ein Richterwechsel nach Vertagung einer mündlichen Verhandlung unschädlich ist und zwar auch dann, wenn in dem früheren Verhandlungstermin eine Beweisaufnahme stattgefunden hat (BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31, m.w.N.).

    Etwas anderes gilt in der Regel bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 31; vom 15. März 1977 VII R 122/73, BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431, 432, und vom 28. August 2006 V B 26/06, BFH/NV 2006, 2293).

    Wird als wesentlicher Mangel des Verfahrens i.S. von § 119 Nr. 1 FGO gerügt, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, da an den Terminen zur mündlichen Verhandlung jeweils unterschiedliche ehrenamtliche Richter teilgenommen haben, gehört zur schlüssigen Darlegung dieser Verfahrensrüge auch die Darlegung konkreter Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass im zweiten Termin lediglich die nach dem ersten Termin unterbrochene mündliche Verhandlung fortgesetzt wurde (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 31; BFH-Beschluss vom 9. März 1994 II R 41/92, BFH/NV 1994, 880).

  • BFH, 01.02.2007 - VI B 124/06

    NZB: unterlassener Zeugenbeweis

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Ferner ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (BFH-Entscheidung vom 1. Februar 2007 VI B 124/06, BFH/NV 2007, 956, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2000 - III R 56/99

    Besetzung des Gerichts: Darlegungslast bei Verfahrensrüge - offensichtliches

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Beschluss vom 12. September 2000 III R 56/99, BFH/NV 2001, 197; Urteil vom 23. Januar 1985 I R 30/81, BFHE 143, 117, BStBl II 1985, 305, 306, jeweils m.w.N.) bezieht sich dabei das Tatbestandsmerkmal "dem Urteil zugrunde liegende Verhandlung", das nach § 103 FGO den gesetzlichen Richter bestimmt, nur auf die letzte mündliche Verhandlung, in der das Urteil ergangen ist.
  • BFH, 28.08.2006 - V B 26/06

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Etwas anderes gilt in der Regel bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 31; vom 15. März 1977 VII R 122/73, BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431, 432, und vom 28. August 2006 V B 26/06, BFH/NV 2006, 2293).
  • BFH, 11.12.1968 - I R 138/67

    Mündliche Verhandlung - Fortsetzung - Unterbrechung - Bestimmung von

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Eine dieser Liste nicht entsprechende Besetzung mit den ehrenamtlichen Richtern eines früheren Termins wäre ein absoluter Revisionsgrund i.S. des § 119 FGO (BFH-Entscheidung vom 11. Dezember 1968 I R 138/67, BFHE 95, 24, BStBl II 1969, 297).
  • BFH, 15.03.1977 - VII R 122/73

    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung - Beweiserhebung - Zweifel über

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Etwas anderes gilt in der Regel bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 31; vom 15. März 1977 VII R 122/73, BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431, 432, und vom 28. August 2006 V B 26/06, BFH/NV 2006, 2293).
  • BFH, 09.03.1994 - II R 41/92

    Verfahrensmangel durch Richterwechsel

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Wird als wesentlicher Mangel des Verfahrens i.S. von § 119 Nr. 1 FGO gerügt, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, da an den Terminen zur mündlichen Verhandlung jeweils unterschiedliche ehrenamtliche Richter teilgenommen haben, gehört zur schlüssigen Darlegung dieser Verfahrensrüge auch die Darlegung konkreter Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass im zweiten Termin lediglich die nach dem ersten Termin unterbrochene mündliche Verhandlung fortgesetzt wurde (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 31; BFH-Beschluss vom 9. März 1994 II R 41/92, BFH/NV 1994, 880).
  • BFH, 13.01.2010 - I B 83/09

    Mitwirkung von Richtern an der Gerichtsentscheidung, wenn mehrere mündliche

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Liegen zwischen dem Tag der mündlichen Verhandlung und einem späteren Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung mehr als vier Monate, liegt keine Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, sondern die Bestimmung eines neuen Termins vor (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2010 I B 83/09, BFH/NV 2010, 913).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 30/81

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 57/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Beschluss vom 12. September 2000 III R 56/99, BFH/NV 2001, 197; Urteil vom 23. Januar 1985 I R 30/81, BFHE 143, 117, BStBl II 1985, 305, 306, jeweils m.w.N.) bezieht sich dabei das Tatbestandsmerkmal "dem Urteil zugrunde liegende Verhandlung", das nach § 103 FGO den gesetzlichen Richter bestimmt, nur auf die letzte mündliche Verhandlung, in der das Urteil ergangen ist.
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Das gilt auch dann, wenn die mündliche Verhandlung unterbrochen wurde; denn bei der bloßen Unterbrechung handelt es sich --anders als im Fall der Vertagung-- um ein und dieselbe mündliche Verhandlung, die sich über mehrere Verhandlungstage beziehungsweise Sitzungstage hinzieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 03.12.2010 - V B 57/10, Rz 5 und vom 28.08.2006 - V B 26/06, BFH/NV 2006, 2293, unter II.1.a; Senatsbeschluss 01.10.1998 - VII R 1/98, BFH/NV 1999, 933, unter II.1., m.w.N.).
  • FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09

    Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast

    Der Senat hat diese Überzeugung aufgrund der an zwei Sitzungstagen durchgeführten einheitlichen mündlichen Verhandlung (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1977 VII R 122/73, BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2010 V B 57/10, BFH/NV 2011, 615; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 103 FGO Rz. 3 [Mai 2009], jeweils m.w.N.) gewonnen.
  • BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18

    Anspruch eines Personalratsmitglieds eines Uniklinikums auf Zugang vertraulichen

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich die mündliche Verhandlung - etwa wegen des Umfangs des Streitstoffs - über mehrere Sitzungstage hinzieht und die mündliche Verhandlung daher am Ende des jeweiligen Sitzungstages lediglich unterbrochen und am nächsten Sitzungstag fortgesetzt wird (vgl. BFH, Urteil vom 3. Dezember 2010 - V B 57/10 - juris Rn. 5 ff. m.w.N.; Ortloff, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 104 Rn. 74).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    Daraus folgt, dass bei einer Verhandlung an mehreren Sitzungstagen ein Richterwechsel nach Vertagung einer mündlichen Verhandlung unschädlich ist; etwas anderes gilt in der Regel bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht (vgl. BFH, Beschl. v. 03.12.2010 - V B 57.10 -, BFH/NV 2011, 615, RdNr. 5 in Juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    Daraus folgt, dass bei einer Verhandlung an mehreren Sitzungstagen ein Richterwechsel nach Vertagung einer mündlichen Verhandlung unschädlich ist; etwas anderes gilt in der Regel bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht (vgl. BFH, Beschl. v. 03.12.2010 - V B 57.10 -, BFH/NV 2011, 615, RdNr. 5 in Juris, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Durchgreifende Mängel des Festsetzungsverfahrens hat der BFH nicht festgestellt, denn er wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 3. Dezember 2010 im Beschwerdeverfahren V B 57/10 als unbegründet zurück.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2016 - 9 K 9267/12

    Haftungsinanspruchnahme des Verfügungsberechtigten einer GmbH wegen ausstehender

    Da zwischen dem dritten und dem vierten Verhandlungstag (u. a. wegen weiterer Ermittlungen des Senats zum Sachverhalt) eine Zeitspanne von mehr als einem Jahr vergangen ist, entspricht es der BFH-Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, dass am vierten Verhandlungstag andere ehrenamtliche Richter als zuvor mitgewirkt haben (vgl. dazu allgemein: BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2010 V B 57/10, BFH/NV 2011, 615 m. w. N.).
  • FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Spin-off, Zusammentreffen von Renten aus der

    bb) Satz 2 EStG bestehen nicht (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 2008 VIII B 148/07, BFH/NV 2011, 615).
  • BFH, 22.03.2023 - II B 26/22

    Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast

    Etwas anderes gilt in der Regel bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 01.10.1998 - VII R 1/98, BFH/NV 1999, 933; vom 22.10.2003 - I B 39/03, BFH/NV 2004, 350, und vom 03.12.2010 - V B 57/10, BFH/NV 2011, 615, Rz 5).
  • BFH, 28.08.2012 - VII B 181/11

    Wechsel des Einzelrichters nach Beweisaufnahme - Unmittelbarkeit der

    Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 103 FGO ein Richterwechsel nach Vertagung einer mündlichen Verhandlung unschädlich und zwar auch dann, wenn in dem früheren Verhandlungstermin eine Beweisaufnahme stattgefunden hat (BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2010 V B 57/10, BFH/NV 2011, 615, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 5 R 4062/10
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